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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Stand November 2009

Liebe Reiseteilnehmerinnen
Liebe Reiseteilnehmer

Mit der Entgegennahme der von Ihnen unterschriebenen Anmeldung oder durch eine Reisebuchung über unsere Homepage kommt zwischen Ihnen und bike adventure tours GmbH ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» von bike adventure tours GmbH bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Einen weiteren Bestandteil bilden die «Anforderungen» bezüglich Ihrer Kondition und Bikekenntnisse, definiert durch das Level der jeweiligen Biketour. Wir als Veranstalter möchten hiermit auf unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten aufmerksam machen, auf dass unsere Reisen auch im «Kleingedruckten» nur positive Erinnerungen hinterlassen.

 1. Anmeldung. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf allen Reisen beschränkt ist. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir den unterschriebenen Anmeldetalon oder das Reisebuchungsformular über unsere Homepage erhalten haben. Meldet die buchende Person weitere ReiseteilnehmerInnen an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Bitte die Anmeldefrist der einzelnen Reisen einhalten. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben werden und können nach Rechnungsstellung nicht mehr gewährt werden.

 2. Zahlungsbedingungen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen unsere Bestätigung, welche zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt CHF 600.–/€400.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Abreisedatum fällig. Bei Arrangements unter CHF 600.–/€ 400.– ist der Gesamtbetrag innert 30 Tagen fällig, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Die Reisepreise in Euro sind wie folgt fixiert: Für Griechenland, Kroatien und Sardinien gilt der Kurs von € 1.00 zu CHF 1.60 (Einkauf der Reisen in Euro), für alle übrigen Angebote gilt der Kurs € 1.00 zu CHF 1.50. Sollte der Euro im Vergleich zum Schweizer Franken grossen Kursschwankungen unterworfen sein, werden die Preise angepasst. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

 3. Preisänderungen. In Ausnahmefällen (z.B. Tarifänderungen der Transportunternehmen, Wechselkursschwankungen, erhöhte Flughafentaxen, Flugtaxen wie Sicherheitszuschlag und Treibstoffzuschlag, Kleingruppen-Zuschlag, Silvesterreisen usw.) ist es möglich, dass bike adventure tours die im Reiseprogramm aufgeführten Preise erhöhen muss. Preisänderungen werden mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bekannt gegeben (Treibstoffzuschläge können auch kurzfristiger bekannt gegeben werden). Ist der neue Arrangementpreis mehr als 10% über dem alten, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos von der Reise zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet.

 3.1 Einzelzimmerzuschlag. Alle Arrangementpreise sind im Doppelzimmer berechnet. Wir bemühen uns, für alle Gäste eine/n geeignete/n ZimmerpartnerIn zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, übernehmen wir in Zukunft bei den BAT-eigenen Reisen die Hälfte dieses Zuschlages. Wer ein Einzelzimmer ausdrücklich wünscht, muss dies bei der Buchung angeben (nachträglich nicht mehr möglich) und bezahlt den vollen Zuschlag.

3.2 Kleingruppenzuschlag für Gruppenreisen. Für die Durchführung der Reisen brauchen wir 8 bzw. 10 TeilnehmerInnen. Wenn sich weniger Personen als die Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben (siehe Teilnehmerzahl), wird ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben, je nach Reise und Teilnehmerzahl zwischen CHF 100.–/€ 66.– bis maximal 10% des Arrangementpreises oder die Reise wird ohne Zuschlag mit einer versierten lokalen Reiseleitung durchgeführt, ohne Schweizer Reiseleitung.

3.3 Spezielle Buchungsgebühren. Falls der/die TeilnehmerIn sich die An- und Rückreise ins/vom Reiseland von uns oder durch Dritte (z.B. Reisebüro) individuell buchen lässt (also nicht mit der Gruppe an- oder abreist), erheben wir eine spezielle Buchungsgebühr von CHF 150.–/€ 100.– pro Person und Reise. Zusätzlich wird der Mehrpreis zum Gruppentarif auf den Flügen für eine höhere Buchungsklasse dem/der KundenIn weiterverrechnet. Sollte jemand sein Ticket zum Abflug vergessen mitzubringen oder verloren haben, gehen die Mehrkosten zu Lasten des/der KundenIn.

3.4 Umbuchungen von Kundenseite. Falls der/die TeilnehmerIn bereits von bike adventure tours gebuchte Ferienverlängerungs-Arrangements oder Flüge umbucht, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–/€ 66.– pro Person, max. CHF 150.–/€ 100.– pro Dossier, plus allfällige Mehrkosten, verrechnet.

3.5 Buchung einer Reise ohne Flug. Bei der Buchung eines Arrangements ohne Flug wird der Netto-Flugpreis vom Arrangementpreis abgezogen. Die spezielle Buchungsgebühr, gemäss Punkt 3.3., wird der Differenz zugeschlagen. Die Transfers vom/zum Flughafen zum/vom Treffpunkt mit der Gruppe (auf den meisten Reisen das erste respektive das letzte Hotel) obliegen dem/der TeilnehmerIn, die Leistungen unseres Arrangements beginnen erst ab dem Treffpunkt mit der Gruppe.

3.6 Flugrückbestätigung. Für die Rückbestätigung der Flüge bei selbst gebuchten Flügen und bei individueller Rückreise sind die Kunden selbst verantwortlich.

3.7 Bike-Transportkosten. Der Biketransport ist mit wenigen Ausnahmen auf allen Flügen inbegriffen. Pro Person kann nur 1 Mountainbike transportiert werden. Es muss im gleichen Flugzeug wie der/die TeilnehmerIn transportiert werden und gehört zum Freigepäck. Die Gepäcklimite (siehe definitiver Flugplan) ist zwingend einzuhalten, allfällige Forderungen der Fluggesellschaft betreffend Übergewicht werden dem/der jeweiligen TeilnehmerIn weiterbelastet. Diese Bestimmungen gelten auch für Mietbikes sowie bei individueller An- oder Abreise oder bei Ferienverlängerung vor oder nach der Reise. Bei der Buchung eines Arrangements ohne Flug ist der/die TeilnehmerIn selber für den Biketransport verantwortlich, die Kosten gehen zu seinen/ihren Lasten.

3.8 Weihnachts- und Silvesterreisen. Allfällige Preisaufschläge – insbesondere bei Weihnachts- und Silvesterreisen – von Leistungsträgern wie Fluggesellschaften, lokalen Touroperators usw. können zu Mehrkosten gegenüber den ausgeschriebenen Preisen führen. Preisaufschläge werden den TeilnehmerInnen sobald als möglich bekannt gegeben. Die Teilnahme an Gala-Dinners an Weihnachten und am 31. Dezember ist teilweise obligatorisch, die Kosten sind nicht im Arrangementpreis enthalten.

 4. Annullationsbedingungen

4.1 Annullation durch den/die Kunden/-in. Eine Annullation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Für Auslandreisen, Bikestationen und Transalps beträgt die minimale Annullationsgebühr bis 90 Tage vor Abreise CHF 200.–/€ 130.– pro Person. Für Weekends, Tageskurse und Kurztouren beträgt die minimale Annullationsgebühr bis 90 Tage vor Abreise CHF 60.–/€ 40.– pro Person, max. CHF 120.–/ € 80.– pro Dossier. Bei kurzfristigen Annullationen gelten für alle Reisen (inkl. Bikestationen, Transalps, Tageskurse, Kurztouren und Weekends) folgende Gebühren in Prozenten des Arrangementpreises (es wird in jedem Fall mindestens die minimale Annullationsgebühr verrechnet):

89 bis 60 Tage vor Abreise 10%

59 bis 30 Tage vor Abreise 40%

29 bis 15 Tage vor Abreise 60%

14 bis 04 Tage vor Abreise 90%

03 bis 01 Tage vor Abreise 100%

Jede/r TeilnehmerIn, der/die sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet bike adventure tours 100% des Arrangementpreises. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen, eingeschriebenen Annullation.

4.2 Annullation oder Umbuchung von Flug-Buchungen. Die Annullationsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft kommen zur Anwendung (unterschiedlich je Fluggesellschaft und Buchungsklasse). Zudem erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–/€ 66.– pro Person, max. CHF 150.–/€ 100.– pro Dossier.

4.3 Annullation durch bike adventure tours. Es steht im Ermessen von bike adventure tours, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt oder Widerrufen der Bewilligungen von Regierungsstellen nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem/der TeilnehmerIn der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber bike adventure tours besteht nicht (z.B. für bereits bezahlte Visumkosten, Reiseversicherungen usw.). Unter Umständen und falls kurzfristig realisierbar, wird eine Ersatzreise in einem anderen Land oder einer anderen Region mit ähnlichem Leistungsumfang durchgeführt. Reisehinweise des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten). Wir richten die Durchführung unserer Reisen nach den Reisehinweisen des EDA. Das gilt auch für TeilnehmerInnen aus dem Ausland.

 5. Versicherungen. Eine Annullationskosten- und Assistanceversicherung ist für alle TeilnehmerInnen obligatorisch und muss spätestens 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Im Arrangementpreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten die TeilnehmerInnen, Ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. Wir empfehlen allen TeilnehmerInnen eine MobiTour-Jahresversicherung (Annullationskosten- und Assistanceversicherung kombiniert; nur für TeilnehmerInnen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein möglich). Diese Versicherungen können direkt bei bike adventure tours abgeschlossen werden. TeilnehmerInnen aus den EU-Ländern bitten wir, sich bei ihrem Versicherungsfachmann zu informieren.

 6. Pass, Visum, Impfungen. Die ReiseteilnehmerInnen sind für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visum- und Impfvorschriften selbst verantwortlich. Selbstverständlich sind wir Ihnen beim Einholen des Visums behilflich. TeilnehmerInnen aus dem Ausland müssen ihre Visa selbst in ihrem Land einholen. Für die Sicherheit seiner/ihrer Reiseunterlagen (Pass, Flugticket usw.) sowie Geld und Wertsachen ist jeder/jede TeilnehmerIn selber verantwortlich. Mehraufwände wegen Verlust von Pass, Ticket usw. gehen zu seinen/ihren Lasten.

 7. Haftung

7.1 Allgemein. bike adventure tours vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der bike adventure tours-Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, und auch kein eigenes Verschulden des/der TeilnehmerIn vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf den Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

7.2 Haftungsausschluss. bike adventure tours haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

– auf Versäumnisse des/der TeilnehmerIn

– auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist

– auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches bike adventure tours oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder ab wen den konnte.

bike adventure tours haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Überschwemmungen, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen oder kurzfristige Flugannullationen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

7.3 Transportschäden und Diebstahl von (Miet-)Bikes. bike adventure tours haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bus usw.) entstandene Schäden am Fahrrad; ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Die TeilnehmerInnen müssen ihr Fahrrad privat versichern. Insbesondere haftet der/die TeilnehmerIn auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei bike adventure tours geliehenen Mietmountainbikes. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und eine Mobi-High-Tech-Vollkasko-Versicherung für Ihr Fahrrad. Wir beraten Sie gerne.

7.4 Vermittelte Angebote und lokale Veranstalter. Bei Buchungen von im Katalog gekennzeichneten vermittelten Angeboten sowie Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht durch bike adventure tours getätigt wurden, übernimmt bike adventure tours keine Haftung.

7.5 Erhöhtes Unfallrisiko. Mountainbiking und Trekking sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder TeilnehmerIn ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Biketouren (inkl. Tageskurse, Kurztouren und Weekends) ist das Tragen eines geprüften Bikehelms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bikebekleidung inkl. Bikehandschuhen unbedingt empfohlen. Im Weiteren haftet bike adventure tours wie auch die Reiseleitung nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen unserer Mietbikes) –da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.

7.6 Haftpflicht des Reisenden. Wir weisen darauf hin, dass in der Schweiz wohnhafte Gäste eine gültige Velovignette an ihrem Bike anbringen müssen, damit bei Unfällen die Privathaftpflichtversicherung allfällige Schäden übernimmt. Nicht in der Schweiz wohnhaften Gästen empfehlen wir, sich direkt beim Versicherungsberater zu informieren.

7.7 Medizinische Betreuung. Die meisten unserer Reisen führen in abgelegene, menschenleere Regionen (Hochgebirge, Wüstengegenden, Dschungel) und in wenig entwickelte Länder ohne jegliche medizinische Infrastruktur. Reisen in solche Regionen und Länder erfolgen immer auf eigene Gefahr. Die Reiseleiter von bike adventure tours sind medizinisch nicht speziell ausgebildet, sie verfügen nur über ein durchschnittliches «Erste-Hilfe-Wissen». Kranken- oder Verletztentransporte auf dem Landweg ins nächste gute Spital können im Extremfall Tage dauern. Dazu kommt, dass medizinische Hilfe über den Luftweg häufig nicht angefordert werden kann. Wir sind bemüht, Ärzte/Ärztinnen auf unseren anspruchsvollen Touren und in wenig entwickelte Länder mitzunehmen. Die Teilnahme an unseren Reisen, Touren und Tagesanlässen erfolgt jedoch immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

 8. Programmänderungen. bike adventure tours behält sich auch im Interesse des/der TeilnehmerIn vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet bike adventure tours nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die bike adventure tours nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. bike adventure tours bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

 9. Bildmaterial. Auf unseren Reisen entstandenes Film- und Bildmaterial (worauf TeilnehmerInnen abgebildet sind) darf von bike adventure tours für die Katalogproduktion, Werbeaktionen und Reiseberichte ohne Rückfrage verwendet und ausgestrahlt werden.

 10. Gerichtsstand. Im Verhältnis zwischen dem/der TeilnehmerIn und bike adventure tours ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen bike adventure tours können ausschließlich an deren Firmen sitz in Affoltern am Albis angebracht werden.

 11. Sicherstellung. bike adventure tours Affoltern am Albis GmbH ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 durch die «SCHWEIZER REISEGARANTIE» sichergestellt.

Zu Sicherheitsrisiken in den jeweiligen Reiseländern informieren Sie sich auf der Homepage des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten): http://www.eda.admin.ch/travel/travelad_d.html

Wir wünschen Ihnen schöne, unbeschwerte und vor allem unfallfreie Ferien.

Mit dem Bike die Welt entdecken... bike adventure tours GmbH




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